Führerschein ab 17

Die Führerschein-Ausbildung für die Klassen B und BE kann mit 16 ½ Jahren beginnen. Hierfür ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.

Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden, einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Am 17. Geburtstag erhält man die Prüfungsbescheinigung. Sie ist nur in Deutschland gültig.

In der Prüfbescheinigung sind auch die Begleitpersonen eingetragen. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 3 Punkte in Flensburg haben.

Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter Drogen und Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille) stehen. Wer ohne Begleitperson fährt, verliert die Fahrerlaubnis, muss ein Bußgeld zahlen, erhält in Flensburg vier Punkte und muss ein Aufbauseminar besuchen.

Fahren ab 17

Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B eingeschlossen und können ohne Begleitperson gefahren werden.

Die Prüfbescheinigung ist nur bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, daher rechtzeitig den EU-Kartenführerschein beantragen!

Weitere Info: Siehe Ausbildung!