EU-Umschreibung

Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber noch sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen.

Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Mit dem umgeschriebenen Führerschein darf man bis zu drei Jahren fahren.

Nach Ablauf der drei Jahre muss man einen deutschen Führerschein mit Theorieunterricht und Pflichtstunden neu machen, um in Deutschland fahren zu dürfen.

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